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Bildungsgutschein: Das müssen Sie jetzt wissen

Bildungsgutschein

Es gibt viele Gründe, weshalb man sich für eine Umschulung oder Weiterbildung entscheidet. Doch dies ist auch immer mit Kosten verbunden. Gerade wer schon auf eigenen Beinen steht oder gar eine Familie zu ernähren hat, steht hier meist vor einem finanziellen Problem. Es gibt aber die Möglichkeit einen Bildungsgutschein zu beantragen. Dieser ist bares Geld wert und wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur für Arbeit ausgegeben. Er basiert auf der Rechtsgrundlage § 81 SGB III, drittes Sozialgesetzbuch. Demnach werden die Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei beruflicher Weiterbildung gefördert.

Arbeitsagentur

Wer kann einen Bildungsgutschein beantragen?

Den Bildungsgutschein beantragen kann, wer vor der Weiterbildung von der Agentur für Arbeit beraten und zur Arbeit zugelassen wurden. Grundsätzlich muss bei dem Bildungssuchenden auch die Notwendigkeit hierfür bestehen. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss bei Arbeitslosigkeit eingegliedert werden können oder die Weiterbildung gilt als Maßnahme, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern. Auch kann ein fehlender Berufsschulabschluss ein Grund für die Zusage des Bildungsgutscheins sein.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein gibt. Er kann, muss aber nicht vergeben werden. Hier kommt es ganz auf die Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters an.

Der Antragsteller muss auch persönlich Voraussetzungen mitbringen, damit er den Antrag überhaupt stellen kann. Das bedeutet, er muss arbeitslos sein und ALG I oder ALG II beziehen. Auch eine drohende Arbeitslosigkeit kann eine Voraussetzung sein, da der Bildungsgutschein hier die Arbeitslosigkeit verhindern könnte. Ebenso zählen die Arbeitsplatzsicherung oder eine Eingliederung in das Berufsleben als Voraussetzung.

Es steht immer das Ziel im Vordergrund, dem Betroffenen so zu helfen, dass er in der Lage ist seinen Lebensunterhalt alleine durch seine Arbeitskraft zu bestreiten.

Gibt es den Bildungsgutschein auch für Berufstätige?

Grundsätzlich ist es möglich, als Berufstätiger einen Antrag auf den Bildungsgutschein zu stellen. Hier geht es in erster Linie darum, den Arbeitsplatz zu sichern. Es könnte die Situation bestehen, dass die Stelle für den Arbeitnehmer nur erhalten werden kann, wenn er sich in eine bestimmte Richtung weiterbildet. Um die drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern, kann der Antrag gestellt werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der Berufstätige krankheitsbedingt in seinem jetzigen Beruf nicht mehr arbeiten kann. Wenn dies durch ärztliche Gutachten belegt werden kann, so könnte die Arbeitsagentur den Bildungsgutschein bewilligen, um auch hier eine Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Welche Leistungen umfasst der Bildungsgutschein?

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Maßnahme, für Fahrten zur Bildungsstätte, für eventuell benötigte Unterkunft, Verpflegung und Lernmittel. Es werden zwar auch Höchstbeträge vereinbart, das bedeutet, dass eventuell übersteigende Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, doch meist reicht die Kostenübernahme für die Betroffenen vollkommen aus. Es gibt hier keine Pauschalregelung, da hier von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden wird.

 

 

Der Weg zu einem neuen Beruf

Mit dem Bildungsgutschein wird der Weg zu einem neuen Beruf geebnet. Jedoch sollten sich Interessenten wirklich eingehend informieren, ob der Bildungsgutschein auch für sie infrage kommt.

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