Arbeitsmarkt Nachrichten

Qualität der Datenerhebung in den Jobcentern: Bundesagentur nimmt Hinweise des Bundesrechnungshofs auf

Was hat der Bundesrechnungshof geprüft?

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem vorläufigen Bericht geprüft, ob die Daten, die unter anderem zur Erhebung der Arbeitslosigkeit in den Jobcentern erfasst werden, korrekt sind. Ihm sind dabei Mängel aufgefallen.
Der Bundesrechnungshof stellt etwa fest, dass „Arbeitslose“ teilweise als „Arbeitsuchende“ gekennzeichnet waren oder umgekehrt. Oder es wurden Kunden, die während Integrationskursen oder Eingliederungsmaßnahmen als „arbeitsuchend“ erfasst waren, nach Ende der Maßnahme zunächst nicht wieder in den Status „arbeitslos“ zurückgesetzt.

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Der Bundesrechnungshof geht in seinem Berichtsentwurf an keiner Stelle davon aus, dass es sich um bewusste Manipulation oder systematische Fehler handeln könnte. Die Bundesagentur für Arbeit nimmt die Hinweise des Bundesrechnungshofes ernst und zum Anlass, weiter an der Qualität der Datenerhebung in der Arbeitslosenstatistik zu arbeiten und die Betreuung in den Jobcentern weiter zu verbessern.

Warum kommt es zu Fehlerfassung?

Alle Daten von Kunden der Jobcenter, auch der Status, werden im Gespräch erfasst und händisch eingegeben. Der Großteil der Veränderungen des Status erfolgt dann automatisch.
Die meisten Fehler liegen dort, wo Einträge manuell verändert werden müssen. Das kann nach einer Maßnahme der Fall sein, die länger als sechs Wochen dauert und damit gesetzlich den Status „arbeitslos“ unterbricht. Automatisch generierte Wiedervorlagen erinnern die Vermittler daran, dass eine Qualifizierungsmaßnahme endet und der Kunde zu einem Gespräch eingeladen werden muss. Der Vermittler muss bei diesem Gespräch unter anderem den Status händisch aktualisieren.

Dass der Status eines Leistungsbeziehers im Datensystem falsch erfasst ist, kann verschiedene Gründe haben, es kann schlicht an einer fehlerhaften Eingabe liegen. Es gibt aber auch Sachlagen, in denen alles richtig gemacht wird und der Status dennoch vorübergehend falsch ist. Beispiel: Ein Kunde wird zu einem Termin eingeladen, bei dem das weitere Vorgehen nach der Maßnahme beraten werden soll. Dabei wird auch der aktuelle Status festgelegt, zum Beispiel von „arbeitsuchend“ zu „arbeitslos“. Wenn der Kunde zum Termin verhindert ist, kann der Status nicht aktualisiert werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Arbeitslos-Meldung nur persönlich erfolgen kann. Solange dies nicht geschieht, darf der Vermittler den Status nicht eigenmächtig verändern.

Was tut die BA, um einer fehlerhaften Erfassung besser vorzubeugen?

Zusätzliche Prüfprogramme, die Hinweise auf Unstimmigkeiten auch im Status geben können, sollen noch zuverlässiger und künftig verbindlich eingesetzt werden.
Die Jobcenter werden künftig noch intensiver in der Kundenbetreuung arbeiten, um eine möglichst nahtlose Betreuung sicherzustellen. Dafür wird die BA noch stärker in die Qualität der Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler investieren, zum Beispiel mit Schulungen. Nur so kann auch der Status der Kunden möglichst aktuell richtig in die Systeme eingetragen werden.

Was bedeutet das für die Statistik zum Arbeitsmarkt?

Die Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf einer Vollerhebung. Alle Personen, die zum Stichtag den Status „arbeitslos“ in den IT-Systemen haben, werden gezählt. Eine statistische Fehlertoleranz muss allerdings bei allen Vollerhebungen berücksichtigt werden. Die Ursprungsdaten werden zu einer Statistik aggregiert und mit verschiedenen Methoden systematisch validiert. Zum Beispiel wird technisch und inhaltlich mindestens monatlich überprüft, ob der Dateneingang vollständig ist, die Daten im Vergleich zu weiteren Statistiken konsistent sind und ob Bewegungs- und Bestandsdaten zusammenpassen.
Als Teil der amtlichen Statistik ist die Statistik der BA dem Grundsatz der Qualität verpflichtet und arbeitet hier bisher und künftig konsequent an weiteren Verbesserungen. Auch wenn die absoluten Zahlen nie bis zur letzten Person korrekt sein können, und eine geringfügige Unterzeichnung der Arbeitslosenzahl vorliegen kann, geben die BA-Statistiken das Niveau und die Veränderungen und Trends korrekt wieder.
Für eine umfassende Arbeitsmarktbeobachtung ziehen wir neben der Arbeitslosigkeit auch weitere Größen heran. Das sind die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die gemeldeten Stellen. Diese sind von dem im vorläufigen Bericht genannten Sachverhalt nicht betroffen.
An den Aussagen der BA zur Arbeitsmarktentwicklung ändert sich deshalb nichts. Es bleibt bei einer sinkenden Arbeitslosigkeit und einer Arbeitslosenzahl, die derzeit die niedrigste seit der Wiedervereinigung ist.

Weitere Informationen finden Sie im Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit.

 

Bundesagentur für Arbeit
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